Streiche gestrichen

Den Buben ist langweilig, die Sommernacht ist zu schön oder zu kostbar, um sie mit Schlafen zu verbringen. Sie nehmen das alte Rad, strampeln zu zweit drauf hinauf zur Videothek, um sich noch einen Film aus dem Automaten zu drücken. Blöderweise ist es zwei Uhr morgens, sie sind unter 16, und das Rad ist nicht beleuchtet. Natürlich patrouilliert just in dem Augenblick ein junges Polizeibeamtenpärchen in der Gegend. Teil eins der Amtshandlung: sofortige Alkoholkontrolle. Nix. Teil zwei: Für die vorschriftswidrige Radbenutzung werden gleich 10 € abgeknöpft. Es gibt kein verwarnendes "Schaut's, dass ihr heimkommt's, und schiebt's das Radl!", sondern Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz, Vorladung auf die BH. Teil drei: Straffestsetzung oder, im Erstfall, Gespräch beim Jugendschutzberater mit nachfolgender Tilgung des Vorfalles. ("Nett woa'r'a" ist der Kommentar des Sohnes nach Absolvierung des Gespräches.)

Selbst wenn ein "väterlicher" Polizist dabei gewesen wär: so wie noch vor 10 Jahren vieles untereinander geregelt wurde, ist dies heute nicht mehr möglich, sagt uns der Beamte auf der BH, die stillschweigende Holzentwendung beim Tischler zwecks Baumhausbau, die einer seiner eigenen Jugendstreiche war, wäre nicht mehr mit einer Strafpredigt und der Ersetzung der Kosten vergessen. Das Untatenregister der Jugendlichen wächst und wächst, da sind auch solche Harmlosigkeiten wie die geschilderte dabei, es wird nicht nur alles überwacht und kontrolliert, sondern auch gleich an die nächste Instanz weitergegeben, ungeachtet des Inhaltes.

So ist das halt jetzt, sagt der Mann auf der BH; ich aber wunder mich ob der Provokation auf der einen Seite - Beschneidung von Freiraum, Kriminalisierung von dem, was einst Bubenstreiche hieß - nicht über die Provokation auf der anderen Seite: bewusstes Übertreten von eng gesteckten Grenzen, eine Haltung des Wennschon-Dennschon, keineswegs mehr harmlos. Der Freund, der schon seit 40 Jahren dem Jugendlichen-Status entwachsen ist und noch immer am liebsten zu zweit auf dem unbeleuchteten Fahrradl durch den Autotunnel bergab rast, provoziert noch immer gern - welche Ahndung wäre ihm im Falle des Erwischens gewiss?
schreiben wie atmen - 2008-09-05 09:58

Ich fürchte,

der Freund hätte mit einer groß angelegten Abmahnung wegen unkontrollierter Lebensfreude und nicht altersgemäßem Benehmen zu rechnen! Gar nicht zu reden von einem Strafgeld zur Erzwingung eines honorigeren Auftretens in der Öffentlichkeit.
Aber im Ernst: wer überprüft eigentlich die soziale Intelligenz und die zwischenmenschliche Kompetenz von Ordnungskräften? Und: was hat man nicht alles aufgefahren an Regeln und Gesetzen, um die früher kollektiv empfundene Verantwortung für die Erziehung von Kindern und jungen Menschen im Keim zu ersticken?
Ein etwa zehnjähriger Sachbeschädiger in der Straßenbahn nach meinem verbalen Einschreiten:
"Wenns mich anlangen, dann verklagt sie mein Papa und sie müssen mir Schmerzensgeld zahlen!"
So viel dazu. Dass man uns die Löffel langgezogen hat vor vierzig Jahren... ja nun, das ist immer wieder ein heißer Diskussionsstoff. Aber immerhin hat man uns nicht kriminalisiert für jede Unbedachtheit und irgendwann begriff man schließlich, worum es geht.

Es grüßt
die Alte Saeckin

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